AGB - gourmet-magazin.de

1. Werbeauftrag

Ein "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Werbemittel eines Werbetreibenden oder sonstiger Interessenten in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preislisten, die einen integralen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Interessenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Werbemittel

Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

  • aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und bewegten Bildern,
  • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online- Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen.

Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Der Kunde stellt das gourmet-magazin.de im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund des Inhalts einer vom Kunden auf gourmet-magazin.de veröffentlichten Meldung gegenüber gourmet-magazin.de geltend machen.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch

  • schriftliche Bestätigung des Auftrages per Brief oder E-Mail oder
  • die Online-Schaltung der Werbung.

Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen.

4. Abwicklungsfrist

Die Schaltungen der Werbemittel sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf der Schaltung einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres ab Erscheinen des ersten Werbemittels abzuwickeln, sofern das erste Werbemittel innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

5. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Schaltungen von Werbemitteln abzurufen gegebenenfalls zu jeweils schriftlich zu vereinbarenden Zusatzkosten.

6. Platzierungsangaben

Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich. Die Platzierung des Werbemittels wird vom Auftraggeber und dem Anbieter einvernehmlich vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Für die Platzierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.

7. Datenanlieferung

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind mit dem Anbieter unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Anbieter Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der letztmaligen Verbreitung des Werbemittels.

8. Ablehnungsbefugnis

Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist. Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst oder der Daten vornimmt, auf die durch ein Link verwiesen wird.

9. Rechtsgewährleistung

Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Platzierung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmung diesem entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechtsverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist.

10. Gewährleistung des Anbieters

Der Anbieter gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z. B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder
  • durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.

11. Mängelrüge

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber das eingeschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Schaltung des Werbemittels, zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels als genehmigt.

12. Haftung

Eine Haftung des Anbieters sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, haftet der Anbieter höchstens bis zur Höhe des Preises des Werbemittels. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

13. Preislisten

Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.

14. Laufzeiten und Zahlungsbedingungen

Die Laufzeit eines Werbeauftrages beträgt generell ein Jahr ab Bestelldatum. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Werbeauftrag nicht vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart, für den gesamten Buchungszeitraum im Voraus. Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungseingang innerhalb von sieben Tagen abzüglich 2 % Skonto, wenn keine älteren Rechnungen unbezahlt sind. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Dispositionskredite berechnet.

USt-IdNr.: DE294889636

Bei Fragen erreichen Sie uns unter:

gourmet-magazin.de
Mike Aßmann & Dirk Heß GbR
Bleichstraße 77a
33607 Bielefeld

Tel.: +49 (0) 521-5467163
E-Mail: info@gourmet-magazin.de

15. Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts anzuwenden. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist generell der Sitz des gourmet-magazin.de.

Bielefeld, den 12. Oktober 2020